Häufig gestellt Fragen
Hier findest Du eine Auswahl der wichtigsten Fragen über den Führerschein. Und natürlich die Antworten.
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Eigentlich jederzeit zu den bekannten Öffnungszeiten, da die Unterrichte fortlaufend stattfinden.
Wie lange dauert die Probezeit?
In der Regel dauert die Probezeit 2 Jahre ab Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei bestimmten Auffälligkeiten in der Probezeit kann diese jedoch auf 4 Jahre verlängert werden.
Wie lange dauert die Führerscheinausbildung?
Die Dauer hängt vom Engagement und den Fähigkeiten des Einzelnen ab. Aus Erfahrung erscheint ein Zeitraum von 4 – 6 Monaten realistisch.
Wie lange dauert eine Fahrstunde?
Eine Fahrstunde, oder auch Ausbildungsfahrt, dauert 45 Minuten. Jedoch werden meist Doppelstunden gefahren, da diese effektiver sind.
Was kostet bei Euch eine Fahrstunde?
Die Kosten für eine Fahrstunde werden von jeder Fahrschule individuell in Abhängigkeit von deren Kosten für Personal und Fahrzeuge kalkuliert und sind deshalb nur bedingt vergleichbar.
Wie viele Fahrstunden brauche ich?
Das hängt stark von den persönlichen Fähigkeiten eines jeden Fahrschülers ab und kann damit nicht pauschal beantwortet werden. Erforderlich sind eine Grundausbildung und die Sonderfahrten wie Überland, Autobahn und Nachtfahrten.
Bei einer durchschnittlichen Begabung geht man von folgender Formel aus :
Lebensalter x 1,3 zuzüglich besondere Ausbildungsfahrten
Dies ist jedoch auch regional unterschiedlich, da die Ansprüche an die Fahrausbildung in einer Stadt meist deutlich höher als in ländlichen Gebieten sind.
Wann kann ich mit meinem Führerschein anfangen?
Zu früh macht keinen Sinn, deshalb erscheint ca. 6 Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters sinnvoll.
Wo stelle ich meinen Führerscheinantrag und was brauche ich dafür?
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis wird im Landkreis bei den zuständigen Rathäusern gestellt. Die Bearbeitungsdauer des Führerscheinantrages liegt meist zwischen 4 - 6 Wochen.
Bei dem erstmaligen Erwerb eines Führerscheines ist
- ein aktueller Sehtest, (Optiker oder Augenarzt)
- die Teilnahme an einem Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
- pro Führerscheinklasse ein Passbild
erforderlich.
Bei Erweiterungen sind meist nur ein aktueller Sehtest und ein Passbild erforderlich.
ACHTUNG: Wurde der Führerschein in einer anderen Stadt erworben, benötigt die Führerscheinstelle eine Kopie der Führerscheinakte der ausstellenden Behörde.
