Unterricht
Zum erstmaligen Erwerb des Führerscheines ist theoretischer und praktischer Unterricht erforderlich:
Theoretischer Unterricht
Bei der Erstausbildung und der Erweiterung bereits vorhandenerFahrerlaubnisklassen ist theoretischer Unterricht nach vorgeschrieben Lehrplänen erforderlich.
Diese umfassen den allgemeinen Grundstoff und den klassenspezifischen Zusatzstoff.
Bei Umschreibungen und Neuerteilungen von allen Fahrerlaubnisklassen ist die Teilnahme freiwillig, jedoch zu empfehlen.
Praktischer Unterricht
Die praktische Ausbildung besteht aus einer Grundausbildung und den als Sonderfahrten bekannten besonderen Ausbildungsfahrten wie Überland,- Autobahn und Nachtfahrten Bei der Grundausbildung sind im Wesentlichen die zeitlichen Möglichkeiten und die persönlichen Fähigkeiten des einzelnen für die Anzahl der erforderlichen Fahrstunden ausschlaggebend. Hier gibt es keine vorgeschriebenen Mindestfahrstunden sondern nur durchschnittliche Erfahrungswerte. Die besonderen Ausbildungsfahrten dürfen erst gegen Ende der Ausbildung erfolgen.
Auch darf der Fahrlehrer die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler nach seiner Überzeugung die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum selbstständigen Führen eines Fahrzeuges besitzt.
Bei Umschreibungen und Neuerteilungen sind keine Übungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten vorgeschrieben.
Übungsfahrten sind jedoch empfehlenswert, um eine Prüfung ohne Probleme zu bestehen. Ein verantwortungsbewußter Fahrlehrer wird keinen Fahrschüler zur praktischen Prüfung anmelden, ohne sich zuvor von seinen praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt zu haben.

